WELCHE STEUERN GIBT ES IN ÖSTERREICH?

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Bekannte Steuerformen in Österreich sind die Mehrwertsteuer und die Einkommenssteuer – doch es gibt noch andere Arten von Steuern, die Du zahlen musst. Dieser Beitrag verschafft Dir diesbezüglich einen Überblick. So weißt Du, welche Steuern hierzulande verrechnet werden und ob sie für Dich relevant sind. So wirst Du nicht von unerwarteten Ausgaben überrascht.

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Dadurch zeichnen sich Steuern aus

Steuern verrechnen Staaten bereits seit mehreren tausend Jahren. So erhob man im alten Ägypten unter anderem den Nilzoll und verrechnete eine Erntesteuer. Im Heiligen Römischen Reich war auch der Gemeine Pfennig eine bekannte Abgabe. In England existierte zwischen dem 17. und 19. Jahrhundert immerhin eine Fenster- und Papiersteuer.

Man stützte sich dabei stets auf die gleiche Grundidee: Die eingenommenen Steuergelder kamen stets für öffentliche Ausgaben zum Einsatz. Staaten und Gemeinde finanzierten damit beispielsweise den Straßenbau, die sowie die Errichtung von Schwimmbädern. Mit einigen Steuerarten regulierte man auch den Alkohol- und Tabakkonsum.

An dieser Herangehensweise hat sich auch heute nichts geändert. Es handelt sich bei Steuern um die öffentlich-rechtlichen Abgaben, die von steuerpflichtigen Staatsbürgern eingehoben werden. Die Beträge dienen damit dem Gemeinwohl.

Die vielfältigen Steuerarten in Österreich

In der Praxis gestaltet sich die Besteuerung gar nicht so einfach. Das gilt vor allem für Österreich, wo es eine Vielzahl an Steuerarten, aber kein einheitliches Steuerrecht gibt. Willst Du nicht den Überblick verlieren, solltest Du Dich genau zu diesem Thema schlaumachen. Unter Umständen kannst Du Dir diesbezüglich auch von einer Steuerberatung in Wien unter die Arme greifen lassen.

Einen ersten Blick solltest Du auf das Steuersystem werfen. Dieses ähnelt der deutschen Herangehensweise, was vor allem historisch bedingt ist. In Deutschland gibt es derzeit rund 40 Steuerarten, wobei der Staat diese auf Kommunal-, Landes- oder Bundesebene erhebt. Auch lassen sich die Steuern in unterschiedliche Kategorien einteilen.

In Österreich existiert ebenfalls ein Vielsteuersystem, wobei die einzelnen Steuern auf verschiedenen gesetzlichen Vorschriften beruhen – je nach Steuerart kommt dabei das Gemeinde-, Landes- oder Bundesrecht zu tragen. Doch gibt es im Vergleich zu Deutschland doch einige Unterschiede. Bis zum Jahr 1994 zahlten Dienstgeber und Selbstständige beispielsweise die Gewerbesteuer – sie wurde danach vom Staat abgeschafft und durch die Kommunalsteuer ersetzt. Es kommen zudem verschiedene Steuerklassen zur Anwendung. Diese richten sich nach dem Einkommen der betreffenden Person oder des Unternehmens.

Die wichtigsten Steuerarten im Überblick:

Gemäß dem Bundesministerium für Finanzen sind die folgenden Steuern in Österreich von großer Bedeutung:

– Körperschaftsteuer
– Kapitalertragsteuer
– Immobilienertragsteuer
Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer
– Lohnsteuer
– Einkommenssteuer

Es existieren natürlich noch weitere Besteuerungen – es sind hier vor allem die folgenden Steuerarten zu erwähnen:

– Versicherungsteuer
– Normverbrauchsabgabe
– Kommunalsteuer
– Grunderwerbsteuer und Grundsteuer
– Mineralölsteuer, Elektrizitätsabgabe, Erdgasabgabe und Kohleabgabe
– Digitalsteuer
– Kraftfahrzeugsteuer sowie die Flugabgabe
– Biersteuer, Schaumweinsteuer, Alkoholsteuer und Tabaksteuer

Was wird unter direkten und indirekten Steuern verstanden?

Es lassen sich alle Steuerarten in die direkte oder indirekte Besteuerung untergliedern. Der Hauptunterschied besteht dabei zwischen dem Steuerträger (die Person, die die Steuern zahlt) und dem Steuerschuldner (der Akteur, der die Steuern schuldet). Handelt es sich um die direkte Steuer, sind Steuerträger und Steuerschuldner gleich. Diese Art von Steuern wird also direkt bei der steuerpflichtigen Person erhoben und auch von ihr bezahlt. Man bezeichnet die Abgabe daher auch als Quellensteuer.

In diese Sparte fällt beispielsweise die Kommunalsteuer – sie ist von Selbstständigen und Dienstgebern direkt an die Gemeinde zu zahlen. Ermittelt wird am Bruttolohn der Dienstnehmer. Es liegt ihr Steuersatz derzeit bei 3 Prozent. Auch bei der Lohnsteuer handelt es sich um eine direkte Steuer. Sie wird direkt vom Gehalt oder Lohn der betreffenden Person abgezogen. Zu erwähnen ist in diesem Kontext ebenso die Kapitalertragsteuer. Sie kommt beim Handel mit Wertpapieren zum Tragen. Erzielst Du auf diese Weise Einkünfte, hebt der Staat dafür direkte Steuern ein.

Bei der indirekten Besteuerung sind Steuerträger und Steuerschuldner nicht ident. Diese Steuern trägt der Endverbraucher. Ein bekanntes Beispiel dafür ist die Mehrwertsteuer – sie ist auch als Umsatzsteuer bekannt, wobei Unternehmer sie ans Finanzamt bezahlen. Im Vorfeld wenden sie Selbstständige jedoch auf den Nettopreis einer Dienstleistung oder Ware an. In einigen Fällen kommt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 10 bis 13 Prozent zum Einsatz. Auf Kassenbons und Rechnungen weisen Verkäufer daher stets den Netto- und Bruttobetrag mitsamt dem geltenden Steuersatz aus.

Diese Steuerarten sind für Dich relevant

Welche Steuern Du bezahlen musst, hängt einerseits von Deinem Verhalten als Konsument und andererseits von Deinem Beruf ab. Bist Du beispielsweise im Besitz eines Pkws, betrifft Dich die Kraftfahrzeugsteuer. Besonders günstig kommst Du übrigens weg, wenn Du auf Reisen mit dem Flugzeug, Alkohol, Tabak und Wohneigentum verzichtest.

Allerdings lassen sich manche Steuerarten einfach nicht vermeiden. Dazu gehören unter anderem die Elektrizitätsabgabe, die Mehrwertsteuer, die Versicherungsteuer sowie die Mineralölsteuer oder die Erdgasabgabe. Denn diese Steuern sind im Endpreis bereits inkludiert. Aus diesem Grund bezahlst Du sie automatisch, wenn Du die Rechnung begleichst.

Etwas komplizierter wird es bei der Lohn- und Einkommenssteuer. Denn diesbezüglich kommen in Österreich verschiedene Steuerklassen zur Anwendung. Der derzeitige Freibetrag beträgt in Österreich 11.693 Euro. Bis zu einem jährlichen Einkommen von 19.134 Euro zahlst Du 20 Prozent Einkommenssteuer. Die höchste Steuerklasse kommt bei Einnahmen von über 1 Millionen Euro im Jahr zur Anwendung – der Steuersatz liegt hier bei 55 Prozent. Von der Einkommenssteuer ist übrigens nicht nur die arbeitende Bevölkerung betroffen. Auch Personen im Ruhestand bezahlen sie.

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